PKW-Klassen

Klasse B

(beinhaltet die Klassen: M / S / L)

Beim Führerschein der Klasse B handelt es sich um den klassischen Autoführerschein.

Voraussetzungen:
Bereits vor der Vollendung des 17. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen. Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 16 1/2 Jahren. Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 17. Lebensjahres gemacht werden.

Was darf ich fahren?
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).

 


Klasse BE

Der Führerschein der Klasse BE wurde speziell für PKW mit Anhänger ins Leben gerufen.

Wichtig ist hierbei das zulässige Gesamtgewicht von PKW und Anhänger. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Führerschein der Klasse B.

Voraussetzungen:
Führerschein der Klasse B

Was darf ich fahren?
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.